Häufige Fragen

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Muss ich mit Ihnen einen „Vertrag über Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten“ schließen?

Nein, nicht zwingend. Wenn Sie keine personenbezogene Daten an uns senden, dann erübrigt sich ein solcher Vertrag. Auch wenn Sie nur anonymisierte personenbezogene Daten an uns übermitteln muss ein solcher Vertrag nicht geschlossen werden. Beispielsweise haben wir viele Kunden, die nur Fallnummern diktieren. Diese Fallnummer ist für uns völlig anonym. Wir könnten keine Rückschlüsse auf echte Personen schließen. Daher ist in solchen Fällen der Abschluss eines „Vertrag über Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten“ nicht notwendig.

Anders sieht das aus, wenn Sie regelmäßig personenbezogene Daten an uns übermitteln und verarbeitet haben möchten. Warum regelmäßig? Weil sich der Abschluss eines „Vertrag über Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten“ nur lohnt, wenn Sie regelmäßig mit uns arbeiten. Der Vertrag ist sehr individuell und umfasst 20 Seiten. Diesen mit Ihnen abzustimmen und anzufertigen bedeutet einiges an Aufwand. Es macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, einen solchen umfassenden Vertrag nur für einen oder zwei Aufträge abzuschließen. Es wäre dann günstiger für Sie, wenn Sie die personenbezogenen Daten anonymisiert an uns senden.